Der Meister himself


Strafarbeiten gab es nicht

Eine Erinnerung von Diemar Schrick, München

Strafarbeiten gab es in den 60'er Jahren nicht !

Unser damaliger Klassenlehrer, Herr Müller, hatte die Besonderheit, dass es bei ihm keine Strafarbeiten gab. Wenn man von ihm erwischt wurde, dann verhalf er dem Schüler zu einer "Besinnungsstudie", die allerdings nichts anderes war, als eine "verkappte Strafarbeit"!

So wurde einmal einer der Klassenkameraden (Uli, erinnerst Du Dich?) beim Kaugummi-Kauen im Unterricht erwischt, was natürlich strengstens verboten war. Er durfte dann zwei Seiten über die "chemische Zusammensetzung von Kaugummis" sinnieren!

Nun, mich erwischte es, als ich mit einem meiner Mitschüler eine kleine Rauferei in der Schule hatte. Zwei Seiten über "Fehden" war die Konsequenz.
Damit fülle mal einer zwei Schulheftseiten. Klar, dass da jeder Satz so gut wie möglich gestreckt werden musste. Da ich dieses Original sogar noch besitze, kann ich den Text ja heute zum Besten geben. Das hätte mir mal einer vor rund 40 Jahren sagen sollen!!

Fehden

Wenn man aus irgendeinem Grunde mit einem seiner Schulkameraden, auch, wenn es nur zum Spaß ist, eine kleine Fehde austragen möchte, so sollte man diese nicht im dem Schulgebäude, aber auch nicht auf dem Schulhof austragen.
Trägt man sie doch auf dem Schulhof aus, so wird nicht nur der Asphalt, sondern werden auch die Schuhsohlen und die Kleidungsstücke einer höheren Beanspruchung ausgesetzt und sie verschleißen schneller, was sich dann wieder im Portemonnaie bemerkbar macht. Außerdem können sich die Schüler selber etwas zuleide tun, zum Beispiel einen Zahn ausschlagen oder ein Bein brechen.
Trägt man diese kleine Fehde aber im Schulgebäude, in den Gängen, in den Klassen, in der Pausenhalle, im Atrium oder im Zeichensaal aus (ich glaube mehr Zimmer hatte die Schule nicht!), so können die stadteigenen Schuleinrichtungen beschädigt oder zweckentfremdet werden, was ja keineswegs der Zweck dieser Gegenstände ist.

Wird die Fehde in den Gängen, vor den Klassenräumen, ausgetragen, so entstehen wieder schwarze, aber auch braune Striche auf dem Steinfußboden (was unseren Direktor an Huef maßlos ärgerte!), deren Beseitigung dann wieder die unnötige Betreibung des Steinfußbodenschaumsäuberer als Folge haben kann.

Bei einer Fehde kann der betreffende Schüler seinen Kopf aber auch zwischen die Kleider- und Mäntelaufhängehaken gesteckt bekommen, was für ihn dann sehr unangenehm sein kann, da er seinen Kopf nur mit Mühe aus der Einklammerung bekommt.
Man kann aber auch von einem Lehrer erwischt werden, der einen dann zu keiner Strafarbeit, sondern zu einer Besinnungsstudie verhilft. Man kann die Fehde auch ganz woanders austragen, man kann es aber auch sein lassen.

Zugegeben, meine Handschrift war damals recht groß!

Dietmar Schrick

Stand: 05.02.2005

[zurück]
.