|
Strafarbeiten gab es nichtEine Erinnerung von Diemar Schrick, München |
|
Strafarbeiten gab es in den 60'er Jahren nicht !
Unser damaliger Klassenlehrer, Herr Müller, hatte die Besonderheit, dass es bei ihm keine Strafarbeiten gab. Wenn man von ihm erwischt wurde, dann verhalf er dem Schüler zu einer "Besinnungsstudie", die allerdings nichts anderes war, als eine "verkappte Strafarbeit"! So wurde einmal einer der Klassenkameraden (Uli, erinnerst Du Dich?) beim Kaugummi-Kauen im Unterricht erwischt, was natürlich strengstens verboten war. Er durfte dann zwei Seiten über die "chemische Zusammensetzung von Kaugummis" sinnieren!
Nun, mich erwischte es, als ich mit einem meiner Mitschüler eine kleine Rauferei in der Schule hatte. Zwei Seiten über "Fehden" war die Konsequenz. |
|
Fehden
Wenn man aus irgendeinem Grunde mit einem seiner Schulkameraden, auch, wenn es nur zum Spaß ist, eine kleine Fehde austragen möchte, so sollte man diese nicht im dem Schulgebäude, aber auch nicht auf dem Schulhof austragen. Wird die Fehde in den Gängen, vor den Klassenräumen, ausgetragen, so entstehen wieder schwarze, aber auch braune Striche auf dem Steinfußboden (was unseren Direktor an Huef maßlos ärgerte!), deren Beseitigung dann wieder die unnötige Betreibung des Steinfußbodenschaumsäuberer als Folge haben kann.
Bei einer Fehde kann der betreffende Schüler seinen Kopf aber auch zwischen die Kleider- und Mäntelaufhängehaken gesteckt bekommen, was für ihn dann sehr unangenehm sein kann, da er seinen Kopf nur mit Mühe aus der Einklammerung bekommt.
Zugegeben, meine Handschrift war damals recht groß! Dietmar Schrick |
Stand: 05.02.2005